Rücknahmepflichten (Altöl, Batterien usw.)

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Dienstleistungsinformationen

Rücknahmepflichten (Altöl, Batterien usw.)

Altöl

Bei Altöl aus privater Herkunft sieht die Altölverordnung die kostenlose Rücknahme durch den Handel vor.
Gleiches gilt auch für die Rücknahme von Ölfiltern.

Beim Kauf von Frischöl kann Altöl in der Menge abgegeben werden, in der Frischöl gekauft wird.

Altbestände an Altölen, die keiner Rücknahmeverpflichtung nach Altölverordnung unterligen, können gegen Entgelt bei der AVEA Aufbereitungs- und Deponierungsgesellschaft mbH (ADG) an der Zentraldeponie Leppe in 51789 Lindlar-Remshagen entsorgt werden.

Die aktuellen Preise der Entsorgung können Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 6002003 erfragen.

Altbatterien und -akkumulatoren

Bei Altbatterien und -akkumulatoren sieht die Batterieverordnung ebenfalls die kostenlose Rücknahme durch den Handel vor. Danach muss der Vertreiber von Batterien diese nach Gebrauch vom Endverbraucher kostenlos zurückzunehmen. Diese Rücknahmeverpflichtung bezieht sich jedoch lediglich auf Batterien der Art, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigt (bspw. auch der Akku eines E-Bikes).

Die kostenlose Rückgabe ist über den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) im Rahmen des Schadstoffmobiles möglich. Die Zentraldeponie Leppe, 51789 Lindlar nimmt ebenfalls Batterien und Akkumulatoren zurück.

Bei allgemeinen Fragen diesbezüglich wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde.

Fahrzeugbatterien

Beim Kauf einer neuen Fahrzeugbatterie kann die alte Fahrzeugbatterie (Auto, Motorrad) kostenlos zurückgegeben werden.

Altbestände an Fahrzeugbatterien können bei zertifizierten Kfz-Demontagebetrieben, bei Vertreibern von Fahrzeugbatterien oder beim öffentlich-rechtlichen Entsorger entsorgt werden.

Der öffentlich-rechtliche Entsorger ist unter der kostenlosen Hotline 0800 6002003 zu erreichen.

Hier können Sie die aktuellen Preise der Entsorgung erfragen.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.

Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach Frau Neuhoff
Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Wiehl, Waldbröl Frau Reuter
Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth Frau Wengeler

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson