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Kfz - Änderung des Namens - z.B. durch Heirat
Beschreibung
Sie haben Ihren Namen geändert, z.B. nach einer Heirat.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI / Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
- Aktueller Ausweis oder Ausweis mit Urkunde über die Namensführung
Die Namens-Änderung muss beim Einwohner-Meldeamt schon erfasst sein.
Anmerkung
Bei Namens-Änderungen von Vereinen und Firmen ist meist eine Umschreibung erforderlich,
bei Änderungen der Rechtsform ist immer eine Umschreibung erforderlich.
Ohne Vollmacht
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Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Zulassung
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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