Kfz - Änderung des Namens - z.B. durch Heirat

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Dienstleistungsinformationen

Kfz - Änderung des Namens - z.B. durch Heirat

Sie haben Ihren Namen geändert, z.B. nach einer Heirat.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI / Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
  • Aktueller Ausweis oder Ausweis mit Urkunde über die Namensführung
    Die Namens-Änderung muss beim Einwohner-Meldeamt schon erfasst sein.


Anmerkung
Bei Namens-Änderungen von Vereinen und Firmen ist meist eine Umschreibung erforderlich,
bei Änderungen der Rechtsform ist immer eine Umschreibung erforderlich.


Ohne Vollmacht

Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de

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Zuständige Einrichtung

  • Zulassung
      • Straßenverkehrsamt
      • Gummersbacher Straße 41a
      • 51645 Gummersbach