Führerscheinanliegen – Anerkennung/Umtausch ausländischer Führerschein
Beschreibung
Die Vorschriften zum Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis sind so umfangreich, dass eine Vorabfrage beim Straßenverkehrsamt wichtig ist. Die Umschreibung wird im Einzelfall geprüft und abgestimmt.
Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU/EWR
Personen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, dürfen ab Begründung ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate mit diesem Führerschein Kraftfahrzeuge führen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Umschreibung in eine EU-Fahrerlaubnis erforderlich. Im Rahmen der Umschreibung ist die Fahrerlaubnis durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen.
Je nach Ausstellungsstaat der Fahrerlaubnis kann eine vollständige oder teilweise Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein.
Fahrerlaubnisse aus EU-/EWR-Staaten
Eine Umschreibung für Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie aus Norwegen, Liechtenstein und Island (EWR) ist grundsätzlich erst nach Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins erforderlich.
- gültiges amtliches Ausweisdokument
- EU-Führerschein bzw. gültiger ausländischer Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto
Für Fahrerlaubnisse außerhalb der EU zusätzlich:
- Übersetzung/Klassifizierung
- Prüfbestätigung TÜV
Welche Unterlagen konkret benötigt werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Fall. Bitte stimmen Sie die vorzulegenden Unterlagen vorab mit dem Straßenverkehrsamt ab.
36/3
Für Fragen sowie für eine Vorabstimmung Ihres individuellen Falls kontaktieren Sie bitte das Straßenverkehrsamt per E-Mail:
Es entstehen Ihnen Kosten, deren Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Sofern eine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist, entstehen zusätzlich Kosten für die Fahrschule sowie die theoretische und/oder praktische Prüfung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
-
- Straßenverkehrsamt
- Straße: Kölner Straße Hausnummer: 235
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
-