Anlagen in und an Gewässern

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Dienstleistungsinformationen

Anlagen in und an Gewässern

Alle Anlagen, die in der Nähe von Gewässern errichtet werden sollen, wie z. B. Brücken, Stege, Gewässerkreuzungen usw., sind gemäß § 22 Landeswassergesetz wasserrechtlich genehmigungspflichtig.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag nach § 22 LWG NRW (siehe rechts),
  • formloses Antragsschreiben,
  • Erläuterungsbericht mit hydraulischer Berechnung,
  • Übersichtsplan, Lagepläne sowie Längs- und Querprofile.

Der genaue Umfang der vorzulegenden Unterlagen sollte vor Antragstellung abgestimmt werden.

Die Mitarbeiter der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl Frau Kallwitz
Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Bergneustadt, Engelskirchen Herr Küster

 

Zuständige Kontaktperson