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Ausbildungsförderung
Beschreibung
Staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch von vollzeitschulischen Ausbildungen, wie z. B. für den Besuch von:
- Haupt-, Real-,Sekundar-, Gesamtschule, Gymnasium ab Klasse 10
- Berufsfachschule
- Fachschule
- Fachoberschule
- Abendschule
- Berufsaufbauschule
- Kolleg
- Akademie
- Höhere Fachschule
- sowie hiermit verbundene Praktika.
Die Zuständigkeiten sind nach Buchstaben wie folgt aufgeteilt:
A - H, Sch, St, T, X - Z | Telefon 02261 88-4021 |
I - W (ohne Sch, St und T) | Telefon 02261 88-4022 |
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden.
Antragsformulare und Info-Broschüren sind über das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bafög.de erhältlich. Dort ist auch eine elektronische Antragstellung möglich.
Den Antragsformularen fügen Sie Belege über eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommensbelege des Ehepartners und der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr
(z. B. Antragstellung 2022 = Einkommensnachweise aus dem Jahr 2020) bei.
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Elektronische Antragsstellung
Schüler, Schülerinnen und Studierende können durch elektronische Antragstellung mittels eID oder De-Mail BAföG-Leistungen beantragen. Die technischen Verfahren eID und De-Mail ermöglichen die sichere Übermittlung von Daten und Dokumenten über das Internet; der Antrag muss nicht ausgedruckt werden!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ausbildungsförderung
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- Amt für Schule und Bildung
- Moltkestraße 34
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-4021
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E-Mail: anna-maria.pofalla@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-4022
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E-Mail: nathalie.thaufelder@obk.de
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