Ausbildungsförderung

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Dienstleistungsinformationen

Ausbildungsförderung

Staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch von vollzeitschulischen Ausbildungen, wie z. B. für den Besuch von:

  • Haupt-, Real-,Sekundar-, Gesamtschule, Gymnasium ab Klasse 10
  • Berufsfachschule
  • Fachschule
  • Fachoberschule
  • Abendschule
  • Berufsaufbauschule
  • Kolleg
  • Akademie
  • Höhere Fachschule
  • sowie hiermit verbundene Praktika.

 

Die Zuständigkeiten sind nach Buchstaben wie folgt aufgeteilt:

A - H, Sch, St, T, X - Z Telefon 02261 88-4021
I - W (ohne Sch, St und T) Telefon 02261 88-4022

 

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden.

Antragsformulare und Info-Broschüren sind über das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bafög.de erhältlich. Dort ist auch eine elektronische Antragstellung möglich.

Den Antragsformularen fügen Sie Belege über eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommensbelege des Ehepartners und der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr
(z. B. Antragstellung 2022 = Einkommensnachweise aus dem Jahr 2020) bei.

Elektronische Antragsstellung

Schüler, Schülerinnen und Studierende können durch elektronische Antragstellung mittels eID oder De-Mail BAföG-Leistungen beantragen. Die technischen Verfahren eID und De-Mail ermöglichen die sichere Übermittlung von Daten und Dokumenten über das Internet; der Antrag muss nicht ausgedruckt werden! 

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson