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Dienstleistungsinformationen
Kfz - Ausfuhr-Kennzeichen / Zollkennzeichen
Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland überführen.
- Ihr Erst-Wohnsitz ist im Oberbergischen Kreis,
- oder Sie wohnen im Ausland, und das Fahrzeug steht im Oberbergischen Kreis
Eine Vorführung des Fahrzeuges ist ab dem 15.03.2023 zur Identitätsprüfung zwingend notwendig.
Befindet sich das Fahrzeug außerhalb des Oberbergischen Kreises besteht die Möglichkeit die Identität und den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges durch den Fahrzeughändler schriftlich und mittels Fotos des Fahrzeuges sowie der Fahrzeugidentitätsnummer (FIN) bestätigen lassen. Alternativ kann diese Bestätigung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüforganisation erfolgen. Beide Nachweise (nicht älter als 7 Tage) sind bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens vorzulegen.
- Buchen Sie einen Termin für Zoll-Kennzeichen.
A. Export - Gebrauchtes Fahrzeug aus Deutschland
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
- TÜV-Nachweis
- Kaufvertrag oder Rechnung, wenn Ihr Erst-Wohnsitz im Ausland ist
- Personalausweis / ausländischer Pass (Original)
- Versicherungs-Bestätigung (gelb/grün = Deckungskarte für Zoll-Kennzeichen)
- SEPA-Lastschriftmandat (für 1 Monat Kfz-Steuer)
- Ohne IBAN: vorab mit den Fahrzeug-Papieren zum Zollamt
- Kennzeichen (bei angemeldetem Fahrzeug)
B. Export - Fabrikneues Fahrzeug aus Deutschland
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
- EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeug-Herstellers (CoC-Papier)
- Kaufvertrag oder Rechnung, wenn Ihr Erst-Wohnsitz im Ausland ist
- Personalausweis / ausländischer Pass (Original)
- Versicherungs-Bestätigung (gelb/grün = Deckungskarte für Zoll-Kennzeichen)
- SEPA-Lastschriftmandat (für 1 Monat Kfz-Steuer)
- Ohne IBAN: vorab mit den Fahrzeug-Papieren zum Zollamt
C. Export - Gebrauchtes Fahrzeug aus dem Ausland
Notwendige Unterlagen:
- die vollständigen ausländischen Fahrzeug-Dokumente
- EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeug-Herstellers (CoC-Papier) oder Vollabnahme
- TÜV / HU mindestens gültig für die Laufzeit des Zoll-Kennzeichens
- Bei ausländischem TÜV: mindestens gültig für die Laufzeit minus 1 Kalendermonat
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Personalausweis / ausländischer Pass (Original)
- Versicherungs-Bestätigung (gelb/grün = Deckungskarte für Zoll-Kennzeichen)
- SEPA-Lastschriftmandat (für 1 Monat Kfz-Steuer)
- ohne IBAN: vorab mit den Fahrzeug-Papieren zum Zollamt
- Kennzeichen (bei angemeldetem Fahrzeug)
Besonderheit, …
wenn Ihr Erst-Wohnsitz im Ausland ist und Sie einen Dritten mit der Zulassung beauftragen:
- Formular „Erfassung eines Empfangsberechtigten“
Weitere Hinweise:
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
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Zuständige Einrichtung
- Zulassung
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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