Ausschüsse des Kreistages

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Ausschüsse des Kreistages

Ausschüsse werden vom Kreistag zur Vorbereitung von Beschlüssen und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten gebildet. Der Kreistag regelt die Zusammensetzung der Ausschüsse und deren Befugnisse.

Neben den Kreistagsmitgliedern können den Ausschüssen auch sachkundige Bürger angehören, die vom Kreistag auf Vorschlag der Fraktionen hierzu zu bestellen sind.

Eine Besonderheit stellt der Kreisausschuss dar, der nur aus Mitgliedern des Kreistages bestehen darf und dessen Aufgabe die Vorbereitung der Kreistagsbeschlüsse sowie die Behandlung von Angelegenheiten, die nicht dem Kreistag vorbehalten sind, ist.

Der Sitzungskalender informiert Sie über die Sitzungstermine des Kreistages sowie seiner einzelnen Ausschüsse.

Über die Ausschüsse des Kreistages, deren Zusammensetzung und Aufgaben können Sie sich über Kreistag und Ausschüsse informieren.

Einwohner des Kreises haben das Recht, sich schriftlich mit Anregungen, Beschwerden oder Anfragen an den entsprechenden Ausschuss zu wenden.

 

Es sind keine besonderen Formvorschriften einzuhalten.
Lediglich die Schriftform und die Einhaltung der Fristen sind gemäß

§ 21 Kreisordnung,
§ 19 Hauptsatzung für den Oberbergischen Kreis und
§ 15 Geschäftsordnung für den Kreistag des Oberbergischen Kreises

zwingend.

Es entstehen keine Kosten.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson