Beteiligungsverwaltung

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Dienstleistungsinformationen

Beteiligungsverwaltung

Zum Zwecke der Aufgabenerledigung beteiligt sich der Oberbergische Kreis unter anderem an wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts. Die Regelungen in den §§ 107 ff. der Gemeindeordnung (GO) NRW, die über § 53 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO) NRW entsprechend für Kreise gelten, finden hierbei Anwendung. Ähnliches gilt für die Beteiligungen des Kreises in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts), die ebenfalls nach den jeweiligen Bestimmungen der Gemeindeordnung erfolgen.

Der nach § 117 GO NRW zu erstellende und jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht dient der Information der politischen Vertretung des Oberbergischen Kreises und der Einwohnerinnen und Einwohner, um einen umfassenden Einblick in die bestehenden Beteiligungen und deren wirtschaftliche Betätigung und Entwicklung zu erhalten. Der vom Kreistag beschlossene Beteiligungsbericht wird öffentlich bekannt gemacht und ist für jedermann einsehbar.

Unterjährig erhält die Beteiligungsverwaltung alle Sitzungsunterlagen der Gremien der Beteiligungen. Diese werden ausgewertet und in Form von Prüfungsvermerken und tabellarischen Übersichten den Vertretern des Kreises im Rahmen der Mandatsbetreuung zur Verfügung gestellt.

Die Beteiligungsberichte ab dem Jahr 2000 erhalten Sie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter dem Punkt Beteiligungsberichte (siehe rechts).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson