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Beihilfe / Beihilfestelle
Beschreibung
Unsere Aufgabe ist es, unseren Beihilfeberechtigten im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgebers auf Antrag einen Teil der Kosten im Geburtsfall, Krankheitsfall, Pflegefall und Todesfall zu erstatten. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des Beihilfenrechts in Nordrhein-Westfalen, also die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburtsfällen, Krankheitsfällen, Pflegefällen und Todesfällen (BVO NRW) und die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen an Tarifbeschäftigte in Geburtsfällen und Krankheitsfällen (BVOTb NRW) sowie die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften.
Die Beihilfestelle übernimmt alle Aufgaben, die im Rahmen der Beratung, Anerkennung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Beihilfen entstehen. Darüber hinaus informieren und beraten wir in allen Angelegenheiten rund um das Thema "Beihilfe".
Beihilfeberechtigte der Beihilfestelle sind:
- aktive Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die aktiven Tarifbeschäftigten des Oberbergischen Kreises, sofern sie bis 31. Dezember 1998 eingestellt worden sind und ehemalige Tarifbeschäftigte des Oberbergischen Kreises, sofern das Beschäftigungsverhältnis bis 28. April 1988 begründet worden ist
- aktive Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen im Bereich des Schulamtes für den Oberbergischen Kreis
Die Zuständigkeiten in der Beihilfestelle des Oberbergischen Kreises sind nach Buchstaben wie folgt aufgeteilt:
A-Ki | Maximilian Finkelnburg |
Ki-Ri | Annika Lamberz |
Ro-Z | Melanie Krull (zu erreichen montags bis |
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Persönliche oder telefonische Kontaktaufnahmen zu den Ansprechpersonen der Beihilfestelle sind zusätzlich zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeiner Hinweis:
Zum Jahreswechsel und im Juli eines jeden Jahres verzeichnet die Beihilfestelle des Oberbergischen Kreises erfahrungsgemäß einen besonders hohen Eingang an Beihilfeanträgen.
Dadurch kann sich die Bearbeitung verzögern. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung oder planen längere Bearbeitungszeiten ein. Anträge auf Abschläge und hohe Aufwendungen über 5.000 € werden vorrangig bearbeitet.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Alle Merkblätter der Beihilfe sowie die Vordrucke zur Beantragung finden Sie rechts.
Senden Sie folgende Unterlagen an die zuständige Zentrale Scanstelle Beihilfe:
- Beihilfeantrag
- Kopien bzw. Durchschriften der Rechnungen bzw. Belege
- ggf. Anlage Pflege
- ggf. Unfallbericht als Anlage zum Beihilfeantrag
- Schreiben an die Beihilfestelle
11/21
Zuständige Einrichtungen
- Beihilfestelle, Personalnebengebiete
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- Personalamt
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-1114
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E-Mail: maximilian.finkelnburg@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-1130
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E-Mail: melanie.krull@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-1131
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E-Mail: annika.lamberz@obk.de
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