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Bebauungsplan

Beschreibung

Der Landrat als Untere staatliche Verwaltungsbehörde hat dafür zu sorgen, dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei behördlichen Maßnahmen, bei Planungen und Vorhaben im Kreis beachtet und die Ergebnisse von Raumordnungsverfahren berücksichtigt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen