Beistandschaft durch das Jugendamt

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Dienstleistungsinformationen

Beistandschaft durch das Jugendamt

Das Jugendamt bietet allen Müttern und Vätern minderjähriger Kinder im Rahmen einer Beistandschaft Beratung und Unterstützung an. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

Der Antrag kann vom allein sorgeberechtigten Elternteil oder (bei gemeinsamer Sorge) von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, beim Jugendamt gestellt werden.

Die Beistandschaft umfasst zwei Aufgabenbereiche:

  • die Feststellung der Vaterschaft
    und/oder
  • die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreisjugendamtes unter dem Punkt Beistandschaften (siehe rechts).

Wenn Sie einen Antrag auf Beistandschaft stellen wollen, können Sie auch ein persönlichen Beratungstermin mit dem/ der zuständigen Sachbearbeiter/ in vereinbaren, sowie sich vorab eine telefonische Beratung (02261 88 5103) einholen.

Zuständige Einrichtung