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Dienstleistungsinformationen
Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis)
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist.
Sie benötigen z. B. ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittel- oder Verpflegungsbereich (Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz).
Unterlagen
Bei der Vorsprache ist der Personalausweis vorzulegen.
Kosten
Die Belehrung ist gebührenpflichtig.
Hinweise und Besonderheiten
Online-Belehrung unter www.obk.de/ifsg (siehe rechts).
Volljährige Personen können die Belehrung auch online unter www.obk.de/ifsg durchführen. Es fällt eine Gebühr von 20 € an. Benötigt wird ein Endgerät mit Internetzugriff.
Bürgerinnen und Bürger können via Internet die Belehrung im eigenen Tempo durchführen und erhalten im Anschluss an die Bezahlung die Belehrungsdokumente als PDF. Nach der Bezahlung, die mit den gängigen Online-Payment-Methoden wie z.B. Kreditkarte, PayPal, Giropay oder Paydirekt durchgeführt werden kann, können sich Interessierte die Bescheinigung als PDF-Dokument herunterladen.
Onlinedienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Downloads
- 53_Vordruck - Elternerklärung - Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - arabisch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - deutsch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - englisch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - polnisch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - russisch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - spanisch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - türkisch
Zuständige Einrichtung
- Verwaltungsdienst (53/1)
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- Gesundheitsamt
- Am Wiedenhof 1-3
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Karin Fiedler
Zentrale und Anmeldung- Telefon:
- +49 2261 88-5305
- E-Mail:
- karin.fiedler@obk.de