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Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis)
Beschreibung
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist.
Sie benötigen z. B. ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittel- oder Verpflegungsbereich (Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz).
Bei der Vorsprache ist der Personalausweis vorzulegen.
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Online-Belehrung unter www.obk.de/ifsg (siehe rechts).
Volljährige Personen können die Belehrung auch online unter www.obk.de/ifsg durchführen. Benötigt wird ein Endgerät mit Internetzugriff.
Bürgerinnen und Bürger können via Internet die Belehrung im eigenen Tempo durchführen und erhalten im Anschluss an die Bezahlung die Belehrungsdokumente als PDF. Nach der Bezahlung, die mit den gängigen Online-Payment-Methoden wie z.B. Kreditkarte, PayPal, Giropay oder Paydirekt durchgeführt werden kann, können sich Interessierte die Bescheinigung als PDF-Dokument herunterladen.
Die Belehrung ist gebührenpflichtig.
In Präsenz fällt eine Gebühr von 25,- € an.
Bei einer Online-Belehrung fällt eine Gebühr von 20,- € an.
Onlinedienstleistung
Downloads
- 53_Vordruck - Elternerklärung - Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - arabisch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - deutsch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - englisch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - polnisch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - russisch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - spanisch
- 53_Merkblatt zur Elternerklärung - türkisch
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsdienst (53/1)
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- Gesundheitsamt
- Am Wiedenhof 1-3
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Zentrale und Anmeldung
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Telefon: 02261 88-5305
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E-Mail: karin.fiedler@obk.de
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