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Dienstleistungsinformationen
Tierhaltung - Pferde (Allgemeine Informationen und Transport)
Wer Pferde hält,
- meldet diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse,
- muss einen Pferdepass ( Equidenpass) beantragen (über den Hoftierarzt oder Kreistierzuchtberater)
- und verzeichnet alle Anwendungen von verschreibungs- und apothekenpflichtigen Tierarzneien in einem Bestandsbuch (sofern die Tiere nicht durch eine schriftliche Erklärung von der Schlachtung ausgenommen sind).
- Für den Transport von Pferden in das Ausland benötigen Sie eine internationale Gesundheitsbescheinigung. Diese muss vorher beim hiesigen Veterinäramt mit dem Vordruck Transportanmeldung schriftlich beantragt werden.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Antragsformulare erhalten Sie auch bei der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V.
Freiherr-von-Langen-Straße 13
48231 Warendorf
Telefon 02581 63620
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Zuständige Einrichtung
- Tierärztlicher Dienst
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3932
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E-Mail: stefanie.kuehn@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3923
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E-Mail: nina.mantsch-althoff@obk.de
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