Kfz - Zulassung fabrikneues Kfz aus dem Ausland

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Dienstleistungsinformationen

Kfz - Zulassung fabrikneues Kfz aus dem Ausland

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug aus dem Ausland zulassen.
Es liegen keine ausländischen Dokumente vor.

  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeugherstellers (CoC-Papier)
  • Original-Rechnung oder Original-Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
  • Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, falls das nicht aus Rechnung / Kaufvertrag eindeutig ersichtlich ist.
  • Für Nichtmitglieder der EU: Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigung
  • Personalausweis (Original oder Kopie) 
  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
  • SEPA-Lastschriftmandat

Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de

Zuständige Einrichtung

  • Zulassung
      • Straßenverkehrsamt
      • Gummersbacher Straße 41a
      • 51645 Gummersbach