Suche
Kfz - Zulassung fabrikneues Kfz aus dem Ausland
Beschreibung
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug aus dem Ausland zulassen.
Es liegen keine ausländischen Dokumente vor.
- EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeugherstellers (CoC-Papier)
- Original-Rechnung oder Original-Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
- Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, falls das nicht aus Rechnung / Kaufvertrag eindeutig ersichtlich ist.
- Für Nichtmitglieder der EU: Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigung
- Personalausweis (Original oder Kopie)
- Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
- SEPA-Lastschriftmandat
36/21
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Zulassung
-
- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
-