Kommunalaufsicht

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Dienstleistungsinformationen

Kommunalaufsicht

Sie können sich an die Kommunalaufsicht wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Vorgang oder eine Entscheidung von einer kreisangehörigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder deren Zweckverband nicht rechtmäßig bearbeitet worden ist (formloser Rechtsbehelf).

Bitte beachten Sie aber, dass die Kommunalaufsicht nur dann tätig werden darf, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Es ist nicht ihre Aufgabe, formale Widerspruchs- und verwaltungsgerichtliche Verfahren oder zivilgerichtliche Verfahren zwischen Bürgern/innen und kreisangehörigen Städten, Gemeinden oder deren Zweckverbände zu ersetzen. Auch können durch ein Schreiben an die Kommunalaufsicht keine Fristen in formellen Verfahren gewahrt bzw. eingehalten werden.

Die Überprüfung der Kommunalaufsicht beschränkt sich im Übrigen auf Rechtsverstöße; über Zweckmäßigkeitserwägungen kann die Kommunalaufsicht nicht entscheiden.

Die Kontaktaufnahme kann schriftlich sowie telefonisch oder persönlich während der angegebenen Öffnungszeiten erfolgen.

Kontaktaufnahme per E-Mail:
kommunalaufsicht@obk.de

 

Es entstehen keine Kosten.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson