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Allgemeine Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Einreise, zum Aufenthalt, zur Erwerbstätigkeit und zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Oberbergischen Kreis.

 

Einreise

Drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer - die weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen - müssen bei der Einreise grundsätzlich im Besitz eines nationalen Visums sein, sofern ein Daueraufenthalt in Deutschland beabsichtigt ist. Das nationale Visum ist vor der Einreise bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung im Herkunfts- oder Aufenthaltsland zu beantragen. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Ausländerbehörde im Visumsverfahren von den Auslandsvertretungen beteiligt.

 

Aufenthalt

Nach der Einreise ist für den weiteren Aufenthalt in Deutschland ein Aufenthaltstitel zu beantragen. Wir bitten Sie, sich nach Ihrer Einreise zunächst beim Bürgerservice Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz anzumelden. Sie bekommen anschließend innerhalb weniger Wochen einen Vorsprachetermin von der Ausländerbehörde zugeschickt. Sollten Sie nach wenigen Wochen keinen Vorsprachetermin zugeschickt bekommen haben, bitten wir Sie, sich telefonisch zwecks Terminvereinbarung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zu wenden. Bei der persönlichen Vorsprache ist neben dem aktuellen Reisepass in der Regel auch ein vollständig ausgefülltes Antragsformular vorzulegen.

Alle Ausländerinnen und Ausländer, die bereits im Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels und im Oberbergischen Kreis gemeldet sind, werden ca. 12 Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels zu einem Termin eingeladen. Bitte sprechen Sie nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde vor.

 

Erwerbstätigkeit

Drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer dürfen eine Erwerbstätigkeit nur ausüben, wenn sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, der sie hierzu berechtigt. Jeder Aufenthaltstitel lässt erkennen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist, oder ob sie Beschränkungen unterliegt. Wenn Sie die Erteilung, Verlängerung oder Änderungen eines Aufenthaltstitels nach dem 4. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes (§§ 18 - 21) beantragen möchten, ist in der Regel eine vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vorzulegen.

Für Ausländerinnen und Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, gelten hiervon abweichende Regelungen (siehe Asyl und humanitäre Aufenthaltsrechte).

 

Förderung der Integration

Ausländerinnen und Ausländer, die erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21), zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a), aus humanitären Gründen (§ 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b) oder als langfristig Aufenthaltsberechtigte nach § 38a AufenthG erhalten, haben in der Regel einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Ob ein Teilnahmeanspruch besteht, wird bei erstmaliger Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geprüft. Zum Nachweis über den Teilnahmeanspruch wird ein Berechtigungsschein ausgestellt, der anschließend bei einem Sprachkursträger vorgelegt werden kann.

Mehrsprachige Merkblätter zum Integrationskurs finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe rechts).


 

Kontaktdaten Allgemeine Ausländerangelegenheiten
(Zuständigkeiten nach Familiennamen)

 

Abteilungsleitung

Telefon: +49 2261 88-3220
Telefax: +49 2261 88-3200
Mail: ordnung10@obk.de

 

Allgemeine Ausländerangelegenheiten (z. B. Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug)

 

Sachgebietsleitung
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Telefax: +49 2261 88-3246
Mail: ordnung11@obk.de

Visumverfahren & Buchstabe A - AM
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Telefax: +49 2261 88-3247
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Buchstabe AN - DN
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Telefax: +49 2261 88-3247
Mail: ordnung13@obk.de

Buchstabe DM - H
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Telefax: +49 2261 88-3247
Mail: ordnung14@obk.de

Buchstabe I - MEN
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Telefax: +49 2261 88-3246
Mail: ordnung15@obk.de

Buchstabe MEO - RAG
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Telefax: +49 2261 88-3246
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Buchstabe RAH - SHA
Telefon: +49 2261 88-3227
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Buchstabe SHB - Z
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Ausweisungen und Verlustfeststellung nach dem FreizügG/EU
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Unbefristete Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungserlaubnis):
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