Wasserentnahmen

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Dienstleistungsinformationen

Wasserentnahmen

Wasserentnahmen im Oberbergischen beziehen sich auf Entnahmen aus dem Grundwasser und aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Teichen etc. Die Entnahmen gehören zu den Gewässerbenutzungen, welche gemäß den allgemeinen Sorgfaltspflichten des Wasserrechts durchzuführen sind.

Während geringfügige Entnahmen (z. B.  Schöpfen mit Handgefäßen) erlaubnisfreie Gewässerbenutzungen sein können, (Gemeingebrauch, Eigentümer- und Anliegergebrauch), bedürfen alle anderen Entnahmen einer wasserrechtlichen Erlaubnis: Hierzu gehören z.B. Entnahmen mittels technischen Einrichtungen zu Kühl- oder Produktionszwecken, das Bohren von Trink- und Brauchwasserbrunnen u. A.
Das Errichten von Schlagbrunnen ist erlaubnisfrei, sollte jedoch der Unteren Wasserbehörde mit folgenden Angaben

  • Name, Vornahme,
  • Adresse des Grundstücks der Entnahme,
  • Gemarkung, Flur, Flurstück,
  • Koordinaten oder alternativ Karte mit Entnahmestelle,
  • Tiefe des Brunnens,

angezeigt werden.

 

Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Für gewerbliche Vorhaben

Bergneustadt, Morsbach, Reichshof, Waldbröl Herr Rüther
Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Wiehl, Wipperfürth Herr Grüber
Gummersbach Frau Lackner
Hückeswagen, Nümbrecht, Radevormwald Herr Budig

 

Für landwirtschaftliche Vorhaben

Radevormwald, Wipperfürth, Hückeswagen, Marienheide, Engelskirchen Herr Alteweier
Lindlar, Gummersbach, Bergneustadt, Wiehl, Reichshof, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach Herr Alteweier
 

 

Für private Vorhaben

Gummersbach, Wiehl, Lindlar, Engelskirchen, Bergneustadt Herr Küster
Radevormwald, Wipperfürth, Hückeswagen, Marienheide Herr Alteweier
Morsbach, Nümbrecht, Waldbröl, Reichshof Herr Alteweier

 

Für Teichanlagen

Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth, Lindlar,
Marienheide, Bergneustadt, Engelskirchen
Herr Küster
Reichshof, Wiehl, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach, Gummersbach Frau Kallwitz

Es ist ein gebührenpflichtiges Erlaubnisverfahren für die Entnahme von Brauchwasser erforderlich. Folgende Unterlagen lagen sind erforderlich:

  • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Grundwasserentnahmen
  • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zwecks Erstellung einer Bohrung für die Errichtung eines Brauch-/Trinkwasserbrunnens

Die Leistung ist gebührenpflichtig.

Zuständige Kontaktperson