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Wasserentnahmen
Beschreibung
Wasserentnahmen im Oberbergischen beziehen sich auf Entnahmen aus dem Grundwasser und aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Teichen etc. Die Entnahmen gehören zu den Gewässerbenutzungen, welche gemäß den allgemeinen Sorgfaltspflichten des Wasserrechts durchzuführen sind.
Während geringfügige Entnahmen (z. B. Schöpfen mit Handgefäßen) erlaubnisfreie Gewässerbenutzungen sein können, (Gemeingebrauch, Eigentümer- und Anliegergebrauch), bedürfen alle anderen Entnahmen einer wasserrechtlichen Erlaubnis: Hierzu gehören z.B. Entnahmen mittels technischen Einrichtungen zu Kühl- oder Produktionszwecken, das Bohren von Trink- und Brauchwasserbrunnen u. A.
Das Errichten von Schlagbrunnen ist erlaubnisfrei, sollte jedoch der Unteren Wasserbehörde mit folgenden Angaben
- Name, Vornahme,
- Adresse des Grundstücks der Entnahme,
- Gemarkung, Flur, Flurstück,
- Koordinaten oder alternativ Karte mit Entnahmestelle,
- Tiefe des Brunnens,
angezeigt werden.
Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Für gewerbliche Vorhaben
Reichshof, Waldbröl | Herr Rüther |
Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth | Herr Six |
Bergneustadt, Gummersbach, Lindlar | Herr Wolf |
Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Wiehl | Herr Heidt |
Für landwirtschaftliche Vorhaben
Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Lindlar, Wiehl | Frau Redecker |
Wipperfürth, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl | Herr Alteweier |
Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald | Herr Küster |
Für Teichanlagen
Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Bergneustadt, Engelskirchen | Herr Küster |
Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl | Frau Kallwitz |
Es ist ein gebührenpflichtiges Erlaubnisverfahren für die Entnahme von Brauchwasser erforderlich. Folgende Unterlagen lagen sind erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Grundwasserentnahmen
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zwecks Erstellung einer Bohrung für die Errichtung eines Brauch-/Trinkwasserbrunnens
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Die Leistung ist gebührenpflichtig.
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02261 88-6773
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E-Mail: peter.kuester@obk.de
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Position: stellv. Abteilungsleitung
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Telefon: 02261 88-6741
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E-Mail: sandra.kallwitz@obk.de
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Telefon: 02261 88-6772
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E-Mail: christoph.alteweier@obk.de
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Telefon: 02261 88-6787
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E-Mail: michaela.redecker@obk.de
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Telefon: 02261 88-6746
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E-Mail: johannes.ruether@obk.de
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Telefon: 02261 88-6709
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E-Mail: andreas.six@obk.de
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Telefon: 02261 88-6781
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E-Mail: tristan.wolf@obk.de
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Telefon: 02261 88-6791
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E-Mail: kevin.heidt@obk.de
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