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Dienstleistungsinformationen
Erdwärmenutzung
Die Nutzung der Erdwärme zu Heizzwecken ist eine effektive, ökologische und kohlendioxydmindernde Energiegewinnung. Mittels vertikaler Erdwärmesonden wird das Energiepotential der tieferen Bodenschichten durch Wärmepumpen genutzt. Für die Erstellung der erforderlichen Bohrung(en) und den Wärmeentzug aus dem Boden bzw. Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen:
Private Vorhaben:
Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Lindlar, Wiehl | Herr Küster |
Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald Wipperfürth | Herr Alteweier |
Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl | Herr Alteweier |
Gewerbliche Vorhaben:
Bergneustadt, Morsbach, Reichshof, Waldbröl | Herr Rüther |
Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Wiehl, Wipperfürth | Herr Grüber |
Gummersbach | Frau Lackner |
Hückeswagen, Nümbrecht, Radevormwald | Herr Budig |
Informationen über öffentliche Förderung bei den Energieversorgungsunternehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auch auf den rechts verlinkten Seiten.
Die Zulassung der Erdwärmepumpen erfolgt nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 34 Landeswassergesetz (LWG).
- Antrag - Flächenkollektor
- Antrag - Erdwärmenutzung
Die Leistung ist gebührenpflichtig.
Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-6773
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E-Mail: peter.kuester@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-6772
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E-Mail: christoph.alteweier@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-6746
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E-Mail: johannes.ruether@obk.de
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Profil: Link
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Position: Abteilungsleitung
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Telefon: +49 2261 88-6748
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E-Mail: bjoern.budig@obk.de
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