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Betriebliches Abwasser
Beschreibung
Die Einleitung von betrieblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation (sog. Indirekteinleitung) und in ein Gewässer (Bach oder Grundwasser, sog. Direkteinleitung; in aller Regel nur Kühlwasser) bedarf abhängig vom Herkunftsbereich einer wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis. Die Herkunftsbereiche sind festgelegt in der Abwasserverordnung – AbwV.
Die häufigsten sog. Herkunftsbereiche im Oberbergischen Kreis sind
- mineralölhaltige Abwässer gemäß Anhang 49 der AbwV (z.B. aus der gewerblichen Kfz-Wäsche),
- Abwässer aus Kühlsystemen und der Wasseraufbereitung gemäß Anhang 31 der AbwV,
- Abwässer von Abfallverwertungsanlagen (z.B. auch Schrottplätze) gemäß Anhang 27 der AbwV oder
- Abwässer aus der Metallbe- und verarbeitung wie z.B. Galvanik und Lackieranlage Anhang 40 der AbwV,
- amalgamhaltige Abwässer aus Zahnarztpraxen Anhang 50 der AbwV,
- Abwässer aus der Chemischreinigung Anhang 52 der AbwV.
Die Wasserbehörde erteilt auf Antrag die erforderlichen, gebührenpflichtigen Einleitungsgenehmigungen/-erlaubnisse und überwacht die Einhaltung der Genehmigungsinhalte.
Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:
Reichshof, Waldbröl | Herr Rüther |
Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth | Herr Six |
Bergneustadt, Gummersbach, Lindlar | Herr Wolf |
Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Wiehl | Herr Heidt |
Es stehen Formulare für die Indirekteinleiter-Genehmigung von Abwasser aus der Chemischreinigung, Metallbearbeitung bzw. - verarbeitung, von amalgamhaltigen und mineralölhatigem Abwasser zu Verfügung (siehe "Downloads" in der rechten Spalte dieser Seite).
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Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Gebühr erhoben.
Downloads
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02261 88-6746
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E-Mail: johannes.ruether@obk.de
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Telefon: 02261 88-6709
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E-Mail: andreas.six@obk.de
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Telefon: 02261 88-6781
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E-Mail: tristan.wolf@obk.de
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Telefon: 02261 88-6791
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E-Mail: kevin.heidt@obk.de
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