Niederschlagswasser
Beschreibung
Die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer bzw. über eine technische Einrichtung (Rigole, Mulde, Teich usw.) zielgerichtet in den Untergrund ist erlaubnispflichtig.
Die Einleitung von unbelasteten Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone in das Grundwasser ist erlaubnisfrei, wenn das Niederschlagswasser nachteilsfrei und breitflächig versickert.
Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Private Vorhaben:
Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Lindlar, Wiehl | Frau Redecker |
Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl | Herr Alteweier |
Gewerbliche Vorhaben:
Reichshof, Waldbröl | Herr Rüther |
Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth | Herr Six |
Bergneustadt, Gummersbach, Lindlar | Herr Wolf |
Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Wiehl | Herr Heidt |
Kommunale Vorhaben:
Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth | Frau Müller |
Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl | Herr Hartmann |
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Stadt-/Gemeindeverwaltung (siehe rechts).
Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Der Entwässerungsantrag ist mit den entsprechenden Antragsunterlagen über die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung für private Vorhaben und direkt für gewerbliche Einleitungen beim hiesigen Umweltamt vorzulegen.
Bei Einleitung in den Untergrund sind die Aufnahmefähigkeit des Bodens und die schadlose Beseitigung durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen.
Die Einleitung von unbelasteten Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone in das Grundwasser ist erlaubnisfrei, wenn das Niederschlagswasser nachteilsfrei und breitflächig versickert.
Siehe Merkblätter/Vordrucke rechts im Bereich "Downloads".
67/1
Die Leistung ist gebührenpflichtig.
Downloads
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02261 88-6772
-
E-Mail: christoph.alteweier@obk.de
-
-
Telefon: 02261 88-6774
-
E-Mail: michaela.redecker@obk.de
-
-
Telefon: 02261 88-6753
-
E-Mail: andrea.mueller@obk.de
-
-
Telefon: 02261 88-6752
-
E-Mail: jascha.hartmann@obk.de
-
-
Telefon: 02261 88-6746
-
E-Mail: johannes.ruether@obk.de
-
-
Telefon: 02261 88-6709
-
E-Mail: andreas.six@obk.de
-
-
Telefon: 02261 88-6781
-
E-Mail: tristan.wolf@obk.de
-
-
Telefon: 02261 88-6791
-
E-Mail: kevin.heidt@obk.de