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Ehrenamtliche Vormundschaft
Beschreibung
Ehrenamtlicher Vormund
Vormünder sind ein wesentliche Bestandteil für Kinder und Jugendliche, wenn die leiblichen Eltern nicht in der Lage sind das Sorgerecht ausüben können.
Sollten Sie Interesse haben ein ehrenamtlicher Vormund zu werden. So können Sie sich gerne im Kreisjugendamt melden.
Was wir von Ihnen erwarten:
- Bereitschaft, einen Teil Ihrer Freizeit für die Belange Ihres Mündels zu verwenden
- Sich mit der Situation Kindern und Jugendlichen vertraut zu machen
- Sich mit Verwaltungen und Behörden auseinander zu setzen
- Sich bei Schwierigkeiten und Fragen rechtzeitig Hilfe zu holen
Was wir nicht erwarten:
- Aufnahme des Kindes in Ihren Haushalt
- Finanzielle Aufwendungen
- Genaue Kenntnisse über das Herkunftsland
- Rechtliche Vorkenntnisse
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
- Jugendamt des Oberbergischen Kreises, Gummersbach
- Jugendämter der Städte Gummersbach, Wiehl und Wipperfürth
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen
51/53
Kostenfrei.
Zuständige Einrichtungen
- Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften
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- Kreisjugendamt
- La Roche-sur-Yon-Straße 18
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-5165
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E-Mail: amt51.21@obk.de
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