Grenzvermessung

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Dienstleistungsinformationen

Grenzvermessung

Mit der Grenzvermessung werden

  • einzelne Grenzzeichen überprüft,
  • Abmarkungsmängel beseitigt,
  • zurückgestellte Abmarkungen nachgeholt,
  • gefährdete Grenzzeichen gesichert und verlegt,
  • abgemarkte Grenzpunkte angezeigt,
  • festgestellte Grundstücksgrenzen erneut abgemarkt und
  • Grundstücksgrenzen festgestellt.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich oder schriftlich (formlos) erfolgen.

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Amtliche Grundstückswertermittlung in NRW und setzten sich zusammen aus der Grundaufwandspauschalen, einer Basisgebühr für die Grenzniederschrift, der Anzahl der untersuchten Grenzpunkte und einem vom Bodenrichtwert der Grundstücke im Vermessungsgebiet abhängigen Faktor.

Die Übernahme der Grenzvermessung in das Liegenschaftskataster erfolgt gebührenpflichtig. Die Gebühr setzt sich aus einer Grundaufwandpauschale und einer Gebühr für jeden beantragten Grenzpunkt, sowie einem vom Bodenrichtwert abhängigen Faktor zusammen.

Weitere Einzelheiten auf telefonische Anfrage.

Zuständige Einrichtung

  • Liegenschaftskataster
      • Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
      • Fritz-Kotz-Straße 17 a
      • 51674 Wiehl

Zuständige Kontaktperson