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Dienstleistungsinformationen
Hinweise zur Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln im Einzelhandel sowie von Speisen auf Angebotstafeln und Speisekarten zur Vermeidung von Verbrauchertäuschung
Um einen größtmöglichen Schutz des Verbrauchers zu gewährleisten, enthält das EU Lebensmittelrecht verschiedene Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Bei der Abgabe von nicht vorverpackten Lebensmitteln im Einzelhandel sowie bei der Gestaltung von Speise- und Angebotstafeln in Einzelhandel und Gastronomie sind zur Vermeidung von Verbrauchertäuschung einige Angaben zwingend vorgeschrieben.
Nähere Informationen enthalten die Merkblätter:
- Kennzeichnung von Lebensmitteln im Einzelhandel für den Sofortverzehr
- Hinweise zur Kennzeichnung von Speisen zur Vermeidung von Verbrauchertäuschung
- Zusatzstoffe und Allergene in der Gastronomie
Downloads
- 39_Merkblatt - Kenntlichmachung von Zusatzstoffen, Allergenen und genetisch veränderten Lebensmitteln
- 39_Merkblatt - Kennzeichnung von Lebensmitteln im Einzelhandel für den Sofortverzehr
- 39_Merkblatt - Kennzeichnung von Speisen auf Angebotstafeln und Speisekarten zur Vermeidung von Verbrauchertäuschung
Zuständige Einrichtung
- Verwaltungsdienst (39/20)
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3915
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E-Mail: beate.ufer@obk.de
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