Förderung von Sozialmietwohnraum - Wohnungsbau

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Dienstleistungsinformationen

Förderung von Sozialmietwohnraum - Wohnungsbau

Mietpreisüberprüfung (nur öffentlich geförderten Wohnungsbau)

Das Land NRW fördert den Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen durch zinsgünstige Darlehen.

Die so geförderten Wohnungen unterliegen einer Mietpreisbindung; sie dürfen nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch überlassen werden, als zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (sogenannte Kostenmiete).

Die auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermittelnde Kostenmiete wird im Rahmen der Wohnbauförderung vom Oberbergischen Kreis genehmigt. Die Einhaltung der Kostenmiete unterliegt der ständigen Kontrolle.

Bei gestiegenen laufenden Aufwendungen ist eine Neukalkulation und Erhöhung der Kostenmiete nach vorheriger Genehmigung auf Antrag möglich.

Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist dem vorzulegenden Antrag beizufügen.

Für die Genehmigung entstehen jedoch Kosten gemäß der Gebührenordnung für den Oberbergischen Kreis.
Bitte informieren Sie sich über die Höhe gegebenenfalls telefonisch.

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson