BIS: Suche und Detail

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G

Beschreibung

 

Nachfolgend sind die Antragsvoraussetzungen für die Erteilung einer Parkerleichterung beschrieben:

 

  1. Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane,

 

  1. Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt,

 

  1. Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt

 

  1. Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem zuvor genannten Personenkreis nach den Buchstaben a) bis c) gleichzustellen sind.

 

Die schwerbehinderte Person, deren Wohnsitz sich im Oberbergischen Kreis befindet, kann einen Antrag auf Parkerleichterung beim Straßenverkehrsamt stellen.

Personen, die in den Städten und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof ihren Wohnsitz haben, müssen den formlosen Antrag auf Parkerleichterung beim zuständigen örtlichen Ordnungsamt ihrer Stadt oder Gemeinde einreichen.

Es ist zu beachten, dass es sich nicht um eine Parkerleichterung im klassischen Sinne handelt und das Parken auf den Schwerbehinderten-Parkplätzen ausgenommen und somit nicht zulässig ist. Wenn die o. g. Voraussetzungen vorliegen, wird seitens des Straßenverkehrsamtes das zuständige Amt für soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises angehört. Sofern das Amt für soziale Angelegenheiten dem Antrag zustimmt, kann die Parkerleichterung alsdann erteilt werden.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder durch eine dritte Person erfolgen.
Eine einzelne Vollmacht ist nicht notwendig.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragsstellung vorzulegen:

  • Formloser Antrag oder abrufbarer Antragsvordruck,
  • Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises mit dem geforderten Merkzeichen.
  • formloser Antrag oder abrufbarer Antragsvordruck,

  • eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den erforderlichen Merkmalen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen