Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr

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Dienstleistungsinformationen

Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr

Ordnungswidrigkeiten - Im Straßenverkehr

Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, z. B.

  • bei den von der Polizei oder vom Straßenverkehrsamt gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen,
  • bei Rotlichtverstößen,
  • Missachtung des Überholverbotes,
  • Überschreitung der Vorführtermine zur Abgas- und Hauptuntersuchung,
  • technischen Mängeln,
  • nach Verkehrsunfällen
  • und in vielen anderen Fällen.

Sie können persönlich, telefonisch sowie per Fax oder E-Mail Kontakt aufnehmen

Je nach Zweck und Zielsetzung der Kontaktaufnahme sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.

  • Im Falle einer Einspruchseinlegung z. B. entlastende Beweismittel
    oder
  • bei Beantragung einer Zahlungserteilung z. B. Unterlagen über die persönliche finanzielle Situation.

Gegebenenfalls im Einzelfall festgesetzte Geldbußen, Gebühren und Auslagen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson