Verkehrsraumeinschränkung

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Dienstleistungsinformationen

Verkehrsraumeinschränkung

Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum

Für alle Arbeiten die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss der Verursacher die zur Sicherung der Allgemeinheit erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen beantragen.

Einer solchen Anordnung bedürfen somit arbeitsstellenbedingte Beeinträchtigungen durch Baugruben, Baufahrzeuge und -maschinen, Arbeitsgerüste etc. im Bereich von Fahrbahnen, Mehrzweckstreifen, Parkflächen, Geh- und Radwegen sowie in an den Straßenbereich angrenzenden Banketten.

Es ist ein schriftlicher Antrag vorzulegen,

  • der die einzurichtende Arbeitsstelle konkret mit Art und Umfang der Beeinträchtigung der öffentlichen Flächen und der zeitlichen Wirkungsdauer beschreibt,
  • ein Lageplan, der die betroffene Örtlichkeit erkennen lässt und
  • eine Verkehrszeichenskizze (Vorschlag zur Verkehrsregelung).

Es muss eine verantwortliche Person benannt werden, die folgende Anforderungen insgesamt erfüllt:

  • jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort
  • ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen des Adressaten der Anordnung
  • der deutschen Sprache mächtig
  • Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse nach MVAS

Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Bei Maßnahmen im Bereich der Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Ordnungsämtern. Im restlichen Kreisgebiet ist das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zuständig.

Die Kontaktaufnahme sollte schriftlich erfolgen.

Kontakt:
Telefon: 02261 88-3620, 88-3644, 88-3663, 88-3666, 88-3684
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson