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Dienstleistungsinformationen
Verkehrsraumeinschränkung
Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
Für alle Arbeiten die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss der Verursacher die zur Sicherung der Allgemeinheit erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen beantragen.
Einer solchen Anordnung bedürfen somit arbeitsstellenbedingte Beeinträchtigungen durch Baugruben, Baufahrzeuge und -maschinen, Arbeitsgerüste etc. im Bereich von Fahrbahnen, Mehrzweckstreifen, Parkflächen, Geh- und Radwegen sowie in an den Straßenbereich angrenzenden Banketten.
Es ist ein schriftlicher Antrag vorzulegen,
- der die einzurichtende Arbeitsstelle konkret mit Art und Umfang der Beeinträchtigung der öffentlichen Flächen und der zeitlichen Wirkungsdauer beschreibt,
- ein Lageplan, der die betroffene Örtlichkeit erkennen lässt und
- eine Verkehrszeichenskizze (Vorschlag zur Verkehrsregelung).
Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Bei Maßnahmen im Bereich der Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Ordnungsämtern. Im restlichen Kreisgebiet ist das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zuständig.
Die Kontaktaufnahme sollte schriftlich erfolgen.
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3620, 88-3644, 88-3663, 88-3666, 88-3684
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de
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Zuständige Einrichtung
- Baustellen und Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3666
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E-Mail: kai.dzwoniarski@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3620
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E-Mail: michael.krenn@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3684
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E-Mail: sandra.neuhoff@obk.de
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Telefon: +49 2261 88-3663
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E-Mail: karin.rittner@obk.de
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Telefon: +492261 88-3644
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E-Mail: strupp01@obk.de
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