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Gleichstellung von Frauen und Männern

Beschreibung

Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, im Rahmen der Zuständigkeiten der Kreisverwaltung, auf die Umsetzung des Verfassungsauftrages im Oberbergischen Kreis hinzuwirken.

Hierzu beschäftigt sie sich mit Themen wie:

Weitere Infos auch über www.frauennrw.de

Sie erreichen die Gleichstellungsbeauftragte am besten:

  • telefonisch vormittags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr
  • nach telefonischer Terminabsprache in ihrem Büro E-22 im Erdgeschoss des Kreishauses.

Es sind auch Nachmittagstermine möglich. Aufgrund vielfältiger Termine ist eine weitergehende Regelung leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Gleichstellungsbauftragten im Oberbergischen Kreis (siehe rechts).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen