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Sozialhilfe - Fachaufsicht

Beschreibung

Sozialhilfe - Fachaufsicht

Allgemeine Beratung von Hilfesuchenden in Fragen der Sozialhilfe.

  • Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit der Sozialämter der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis, sofern es sich dabei nicht um Widersprüche gegen Bescheide oder um Beschwerden über das persönliche Verhalten von Mitarbeitern handelt.
  • Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden sowie Fachberatung und Fortbildung.
  • Sicherstellung einer rechtmäßigen und einheitlichen Aufgabenerledigung durch Verfügungen und Richtlinien.

Die Kontaktaufnahme kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Alle Unterlagen, die das jeweilige Anliegen unterstützen können, sind vorzulegen.

Es handelt sich hierbei um einen Telearbeitsplatz. Der Sachbearbeiter ist deshalb nur eine begrenzte Stundenzahl pro Woche im Amt für Soziale Angelegenheiten anwesend. Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist daher bei persönlicher Vorsprache unbedingt notwendig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen