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Dienstleistungsinformationen
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Nach § 67 SGB XII ist Personen, die auf Grund besonderer Lebensverhältnisse soziale Schwierigkeiten haben, Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren, soweit sie hierzu aus eigener Kraft nicht in der Lage sind.
Hierzu zählen beispielsweise:
- die Gewährung ambulanter Hilfen
- oder die Finanzierung von betreutem Wohnen.
Sie können persönlich, schriftlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
Zuständige Einrichtung
- Hilfen für behinderte Menschen, Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten
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- Amt für Soziale Angelegenheiten
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-5022
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E-Mail: ute.domnick@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-5021
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E-Mail: daria.paffrath@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-5019
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E-Mail: manuela.ringsdorf@obk.de
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