Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen

Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben und nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen oder Vermögen sicherzustellen, können existenzsichernde Leistungen beantragen. Dies kann Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) sein.

Besondere Wohnformen sind in der Regel Wohnheime für Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.

Die Zuständigkeit des Oberbergischen Kreises richtet sich danach, ob die Bewohner der besonderen Wohnform in einer Kommune des Kreises gelebt haben, bevor sie erstmals in eine besondere Wohnform (bis 2019: Einrichtung) eingezogen sind.

Bei der Antragstellung sind neben den Angaben zur Person auch Nachweise zu Schwerbehinderung, Krankenversicherung, Kosten der Unterkunft, Einkommen und Vermögen und Kontoauszüge vorzulegen. Leistungen können bewilligt werden, wenn das Vermögen den Betrag von 5.000,00 EUR nicht übersteigt.

Die Antragstellung kann schriftlich oder persönlich beim Oberbergischen Kreis erfolgen. Bei persönlicher Antragstellung ist es ratsam, einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin zu vereinbaren.

Die zuständigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:

Buchstaben      

Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter

A - J

Frau Andrea Hanses-Heske
Telefon: 02261 88-5055
Fax: 02261 88-972-5055
E-Mail: andrea.hanses-heske@obk.de

K - Z

Herr Tobias Mlynczak
Telefon: 02261 88-5057
Fax: 02261 88-972-5057
E-Mail: tobias.mlynczak@obk.de

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson