Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen

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Dienstleistungsinformationen

Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen

Reicht das Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung für die Finanzierung eines stationären Pflegeplatzes nicht aus, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises  (siehe rechts).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson