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Kfz - Grünes Kennzeichen
Beschreibung
Grüne Kennzeichen tragen grüne Schrift auf weißem Grund. Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit. Sie sind aber streng zweckgebunden. Deshalb dürfen Sie z.B. mit Ihrem Pferdeanhänger keine Holzbalken transportieren.
Grüne Kennzeichen gibt es u.a. für …
- Anhänger für Sportzwecke
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen)
- Fahrzeuge von Hilfsorganisationen und humanitären Vereinen
Ausführliche Informationen hält das Zollamt für Sie bereit.
Zulassung und Genehmigung
Bei der Zulassung entsprechen die Unterlagen denen für Ihr Haupt-Anliegen, z.B. Umschreibung.
Sie beantragen direkt bei der Zulassung grüne Kennzeichen und erhalten diese vorab. Die Genehmigung erfolgt durch das Zollamt. Wenn diese nicht erfolgt, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen ändern lassen.
Änderung von grün auf schwarz
Buchen Sie einen Termin für eine technische Änderung.
Notwendige Unterlagen: Fahrzeugschein, Personalausweis, Bankkarte oder Sepamandat, Kennzeichen
Änderung von schwarz auf grün
Buchen Sie einen Termin für eine technische Änderung.
Notwendige Unterlagen: Fahrzeugschein, Kennzeichen
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Zuständige Einrichtungen
- Zulassung
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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