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Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Beschreibung

 

  1. Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an Lehrgängen zur Vermittlung von Fachkunde; gebührenpflichtig (zurzeit 50 Euro)
     
  2. Staatliche Erlaubnis zum Erwerb von und Umgang mit Sprengstoff für nicht gewerbliche Zwecke; fünf Jahre gültig; gebührenpflichtig (zurzeit zwischen 100 und 250 Euro)

  • Fragebogen und Fotos zur Restmengenlagerstätte
  • Ggf. Waffenbesitzkarte
  • Bei Erstausstellung: Nachweis Fachkundelehrgang
  • Bei Verlängerung: bisheriger Erlaubnis
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich, Terminvereinbarung empfehlenswert!
  • Was bei Erwerb, Umgang und Aufbewahrung von Sprengstoff im privaten Bereich inhaltlich zu beachten ist, ist in einem Merkblatt zusammengestellt.
  • mindestens 21 Jahre alt (Ausnahme möglich)
  • Wohnort im Oberbergischen Kreis
  • Zuverlässigkeit im Sinne des Sprengstoffgesetzes (Weiteres siehe dort in § 8 a)
  • Persönliche Eignung
  • Erfolgreicher Abschluss eines Fachkundelehrgangs (nur bei erstem Erlaubnisantrag)
  • Schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Erlaubnis (Mindestens drei Monate vor Ablauf einer vorherigen Erlaubnis!)