Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

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Dienstleistungsinformationen

Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

 Was

  1. Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an Lehrgängen zur Vermittlung von Fachkunde, Gebührenpflichtig (zurzeit 50 Euro)
     
  2. Staatliche Erlaubnis zum Erwerb von und Umgang mit Sprengstoff für nicht gewerbliche Zwecke, Fünf Jahre gültig, Gebührenpflichtig (zurzeit zwischen 100 und 250 Euro)
  • mindestens 21 Jahre alt (Ausnahme möglich)
  • Wohnort im Oberbergischen Kreis
  • Zuverlässigkeit im Sinne des Sprengstoffgesetzes (Weiteres siehe dort in § 8 a)
  • Persönliche Eignung
  • Erfolgreicher Abschluss eines Fachkundelehrgangs (nur bei erstem Erlaubnisantrag)
  • Schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Erlaubnis (Mindestens drei Monate vor Ablauf einer vorherigen Erlaubnis!)
  • Fragebogen und Fotos zur Restmengenlagerstätte
  • Ggf. Waffenbesitzkarte
  • Bei Erstausstellung: Nachweis Fachkundelehrgang
  • Bei Verlängerung: bisheriger Erlaubnis
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich, Terminvereinbarung empfehlenswert!
  • Was bei Erwerb, Umgang und Aufbewahrung von Sprengstoff im privaten Bereich inhaltlich zu beachten ist, ist in einem Merkblatt zusammengestellt.