Veranstaltung Erlaubnis

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Dienstleistungsinformationen

Veranstaltung Erlaubnis

Erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig sind alle Veranstaltungen im Oberbergischen Kreis, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Dies kann zum Beispiel durch Sport- oder Festveranstaltungen aber auch durch Märsche oder Festumzüge der Fall sein.
Für Veranstaltungen, welche in den Städten Gummersbach, Wiehl, Wipperfürth und Radevormwald sowie in den Gemeinden Morsbach und Reichshof durchgeführt werden, sind die Anträge bei den zuständigen örtlichen Ordnungsämtern einzureichen.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder durch eine dritte Person erfolgen.

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit unterschriebener Veranstaltererklärung,
  • ein Verkehrsregelungskonzept und/oder ein Streckenplan.

Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.

Kontakt:
Telefon: 02261 88-3620, 88-3644, 88-3663, 88-3666, 88-3684
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson