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Führerscheinanliegen – Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)

Beschreibung

Wer gewerblich Personen befördern möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein). Die Fahrerlaubnis kann für folgende Fahrzeugarten erteilt werden:

  • Taxi

  • Mietwagen

  • Krankenwagen

  • Bürgerbus

  • Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

  • gültiges amtliches Ausweisdokument

  • EU-Kartenführerschein als Nachweis über die Fahrberechtigung

  • Führungszeugnis nach Belegart O (direkt bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung zur Übersendung an die Behörde beantragen; max. 3 Monate gültig)

  • Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (2 Jahre gültig; nicht erforderlich beim Bürgerbus)

  • Ärztliche Eignungs- und Leistungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 + 2 FeV (1 Jahr gültig)

  • Bei Erstbeantragung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Leistungstest

  • Für Krankenkraftwagen zusätzlich: Erster Hilfe-Nachweis

Für Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt per E-Mail zur Verfügung:

fahrerlaubnis@obk.de

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Gesetzesänderung für die ärztliche Untersuchung von Kraftfahrern der Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Cl/CIE, C/CE, Dl/DIE, D/DE) nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten ist:

Die Entscheidung über eine Eignung oder Nichteignung für die jeweiligen Führerscheinklassen und über eventuelle erforderliche weitergehende Maßnahmen (z. B. medizinische Gutachten) liegt nun bei den Fahrerlaubnisbehörden.

Durch die Änderung der Anlage 5 zur FeV hat der Arzt der Behörde künftig im Rahmen der von ihm durchgeführten Screening-Untersuchung nur noch den medizinischen Befund mitzuteilen. Er hat nicht - wie bislang - eine Empfehlung über die Fahrtauglichkeit auszusprechen.

Daher ist damit zu rechnen, dass sich die Bearbeitungszeit der entsprechenden Anträge möglicherweise erheblich verzögert. Dies ist insbesondere bei der Verlängerung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung bzw. Fahrerlaubnissen der Gruppe 2 zu beachten. Bei vorliegenden Erkrankungen sollte sich der Führerscheininhaber rechtzeitig vorher untersuchen lassen, damit ggf. noch rechtzeitig vor Fristablauf medizinische Gutachten etc. eingeholt werden können. 

Ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV ist ein Jahr gültig.

Voraussetzungen:

Für die Erteilung gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre)

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (EU-Fahrerlaubnis oder Anlage 11-Staat) seit mindestens 2 Jahren bzw. 1 Jahr bei Krankenkraftwagen.

Für Taxi-Fahrerinnen und Taxi-Fahrer ist ein Nachweis der Ortskenntnis derzeit grundsätzlich nicht erforderlich (Stand: Mai 2026). Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung, ob im Einzelfall ein Nachweis erforderlich ist.


Ersterteilung

Der Antrag ist über den Bürgerservice der jeweiligen für den Hauptwohnsitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. Das Führungszeugnis der Belegart O sollte dort gleichzeitig zur direkten Übersendung an die Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die ärztlichen Gutachten können nachgereicht werden.


Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird jeweils befristet für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist möglich.

Der Antrag auf Verlängerung ist beim Straßenverkehrsamt in Gummersbach zu stellen. Es sind grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie bei der Ersterteilung erforderlich.


Verlust oder Diebstahl Fahrgastbeförderungsschein

Bei Verlust oder Diebstahl ist ein Ersatz beim Straßenverkehrsamt in Gummersbach zu beantragen. Der Diebstahl sollte zusätzlich bei der Polizei angezeigt werden.

Eine erneute Vorlage der vollständigen Unterlagen ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis wird bis zum ursprünglichen Ablaufdatum ersetzt.

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