Fahrerkarte

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Dienstleistungsinformationen

Fahrerkarte

Die Fahrerkarte erhält die Daten zur Identität des Fahrers, der zukünftig Lastkraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, welche mit einem digitalten Kontrollgerät ausgerüstet sind, führen will.

Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung der Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften. Sie ist in allen digitalen Kontrollgeräten einsetzbar und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Die Fahrerkarte wird in Nordrhein-Westfalen durch die Führerscheinstellen der Kreise oder kreisfreien Städte ausgegeben.

Zur Beantragung der Fahrerkarte hat der Antragsteller folgende Nachweise vorzulegen:

  • Nachweis seiner Identität
  • den Nachweis über seinen Wohnsitz (185 Tage im Jahr)
  • den deutschen EU-Kartenführerschein als Nachweis für eine gültige Fahrerlaubnis
  • sonstige Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder eines Mitgliedstaates des EWR, die dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 zu beachten sind
  • ein aktuelles Lichtbild
  • im Falle der Erneuerung oder Ersatzausstellung auf Grund von Beschädigung soweit möglich auch die alte Fahrerkarte
  • Verwaltungsgebühr: bis 41€.

Zur Online-Terminvergabe siehe Bereich "Onlinedienstleistungen".

Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de  oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehender Telefonnummer erfolgen:

02261 88-7233

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung