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Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Beschreibung
Die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes wird auf verschiedenen Wegen darüber informiert, wenn Verkehrsteilnehmerinnen oder Verkehrsteilnehmer durch Verhaltensweisen auffallen, die darauf hin deuten, dass eventuell die grundsätzliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben ist.
Dies kann aufgrund eines Unfalls geschehen. Hier fertigt die Polizei einen Unfallbericht und leitet ihn auch an das Straßenverkehrsamt weiter, wenn das Verhalten oder auch die Äußerungen einer/eines Unfallbeteiligten Anlass dazu geben, an der Fahreignung zu zweifeln.
Darüber hinaus erreichen diese Informationen das Straßenverkehrsamt zum Beispiel auch über Angehörige oder Nachbarn, die aufgrund eigener Beobachtungen befürchten, dass der/die Betreffende sich und Andere gefährden könnte.
Hier gilt es nun, sensibel mit dieser Information umzugehen, die oder den Betroffene/n zum Gespräch einzuladen und gegebenenfalls weitere Überprüfungen zu veranlassen, bevor tatsächlich der Führerschein entzogen werden muss.
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Kontakt:
Telefon: 02261 88-7233
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de
Zuständige Einrichtungen
- Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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