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Jagdsteuer
Beschreibung
Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30.06.2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW vom 17. Juli 2009, S. 394) wurde die Jagdsteuer in NRW stufenweise abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2013 darf eine Jagdsteuer in NRW nicht mehr erhoben werden.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz, Drucksache 16/7383 sowie Drucksache Nr. 16/8465 vom 23.04.2015), sah eine Wiedereinführung der Jagdsteuer vor.
Nach massiven Protesten von Jägern und der Opposition rückt die Koalition von den Plänen wieder ab. Das zweite Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz) vom 12. Mai 2015 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - Nr. 24 vom 27. Mai 2015) wurde ohne eine Wiedereinführung der Jagdsteuer beschlossen.
20/11
Zuständige Einrichtungen
- Haushaltspläne, Finanzwirtschaft, Bilanz
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- Amt für Finanzwirtschaft
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Abteilungsleitung
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Telefon: 02261 88-2008
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E-Mail: rainer.schmidt@obk.de
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