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Jägerprüfung
Beschreibung
Staatliche Prüfung über Kenntnisse, die für die Jagd notwendig sind:
- schriftlicher Teil (Fragebogen),
- mündlich-praktischer Teil und
- Schießprüfung
- Mindestens 15 Jahre alt
(bei Minderjährigen ist ein schriftliches Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig) - Gewöhnlicher Aufenthalt im Oberbergischen Kreis
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber 9 mm)
- Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur kundigen Person im Sinne der EG-Verordnung 853/2004
- Rechtzeitiger Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung (mindestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin)
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Die Prüfung wird einmal jährlich Ende April/Anfang Mai durchgeführt, der Termin wird rechtzeitig unter Bekanntmachungen veröffentlicht.
Ein Katalog der zulässigen schriftlichen Prüfungsfragen ist unter www.jaegerpruefungsfragen.nrw.de zu finden.
Der Besuch eines privaten Lehrgangs erleichtert die eigene Vorbereitung, ist aber nicht zwingend notwendig.
Gebührenpflichtig
(Zulassung zur Prüfung derzeit 35 Euro, Teilnahme 265 Euro)
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Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3206
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E-Mail: ordnung06@obk.de
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