Jägerprüfung

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Dienstleistungsinformationen

Jägerprüfung

Staatliche Prüfung über Kenntnisse, die für die Jagd notwendig sind:

  • schriftlicher Teil (Fragebogen),
  • mündlich-praktischer Teil und
  • Schießprüfung

mindestens 15 Jahre alt
(bei Minderjährigen ist ein schriftliches Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig)

Gewöhnlicher Aufenthalt im Oberbergischen Kreis

Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber 9 mm)

Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur kundigen Person im Sinne der EG-Verordnung 853/2004

Rechtzeitiger Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung (mindestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin)

Gebührenpflichtig
(Zulassung zur Prüfung derzeit 30 Euro, Teilnahme 220 Euro)

Die Prüfung wird einmal jährlich Ende April/Anfang Mai durchgeführt, der Termin wird rechtzeitig unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

Ein Katalog der zulässigen schriftlichen Prüfungsfragen ist unter www.jaegerpruefungsfragen.nrw.de zu finden.

Der Besuch eines privaten Lehrgangs erleichtert die eigene Vorbereitung, ist aber nicht zwingend notwendig.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson