Korruptionsprävention

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Dienstleistungsinformationen

Korruptionsprävention

Allgemeine Korruptionsprävention

Der Oberbergische Kreis hat aufgrund des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NW (KorruptionsbG) am 22.09.2005 verwaltungsinterne "Leitlinien für ein integres und transparentes Verwaltungshandeln in der Verwaltung des Oberbergischen Kreises" in Kraft gesetzt. Neben grundsätzlichen Hinweisen werden konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption beschrieben.

In einer Schwerpunktaktion wurde beispielsweise in allen Verwaltungsbereichen eine Gefährdungsanlyse durchgeführt und ein internes Kontrollsystem aufgebaut.

Die Leitlinien beschreiben u. a. das Erfordernis, für alle Bediensteten der Verwaltung eine neutrale Anlaufstelle zu bieten, um Probleme, Anliegen, Fragen, Hinweise und Wünsche in Korruptionsangelegenheiten vertraulich behandeln zu können.

Die Ansprechperson bietet sowohl vertrauliche Hilfestellung bei der Beurteilung konkreter Verdachtsmomente oder versuchter Einflussnahmen als auch allgemeine Aufklärungs- und Beratungsleistungen an.

Eine Kontaktaufnahme (auch anonym) kann telefonisch erfolgen.
 

Annahme von Geschenken und Belohnungen:

Grundsätzlich ist es den Beschäftigten der Kreisverwaltung untersagt, im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit oder Funktion Geschenke oder Belohnungen anzunehmen. Nähere Einzelheiten hierzu und zur Frage, wann ggf. eine Ausnahme vorliegt und wie insgesamt zu verfahren ist, regelt eine Dienstanweisung.
 

Sponsoring:

Zum Thema Sponsoring sind Voraussetzungen und Verfahrensfragen in einer Dienstanweisung der Kreisverwaltung geregelt. Hierdurch soll nach Innen und Außen ein Mindestmaß an Transparenz und Rechtssicherheit für eine objektive und neutrale Aufgabenerledigung gewährleistet werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson