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Öffentlicher Personennahverkehr

Beschreibung

Das Regionalisierungsgesetz Nordrhein-Westfalen hat die Zuständigkeiten für den ÖPNV auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen.

Somit ist der Oberbergische Kreis Aufgabenträger des ÖPNV und zuständig für die Erarbeitung von Zielen und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und den Nahverkehrsplan.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen