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Wahlhelfer
Beschreibung
Der Oberbergische Kreis ist zuständig für die gesetzmäßige und organisatorische Abwicklung folgender Wahlen:
- Kommunalwahl (= Kreistags-, Landrats-, Rats- und Bürgermeisterwahl)
- Landtagswahl
- Bundestagswahl
- Europawahl
Für den Einsatz von Wahlhelfern sind die Städte und Gemeinden selber zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihr Rathaus.
LS/01
Zuständige Einrichtungen
- Leitungsstab / Kreistagsangelegenheiten, Wahlen
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- Leitungsstab
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-1216
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E-Mail: tabea.steiniger@obk.de
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