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Unschädlichkeitszeugnisse

Beschreibung

Zweck des Unschädlichkeitszeugnisses ist die lastenfreie Veräußerung kleinerer, belasteter Teile eines Grundstücks (Trennstücke).

Nähere Informationen erhalten Sie rechts unter "Unschädlichkeitszeugnisse".

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen