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Unschädlichkeitszeugnisse
Beschreibung
Zweck des Unschädlichkeitszeugnisses ist die lastenfreie Veräußerung kleinerer, belasteter Teile eines Grundstücks (Trennstücke).
Nähere Informationen erhalten Sie rechts unter "Unschädlichkeitszeugnisse".
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Zuständige Einrichtungen
- Grundstücksbewertung, Liegenschaftskataster, Verwaltung
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- Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Fritz-Kotz-Straße 17 a
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6202
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E-Mail: christiane.fleige@obk.de
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