Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

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Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt.

Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt, wenn er die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51) genannten Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs eines Kraftverkehrsunternehmers erfüllt.

  • Formantrag,
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • Nachweis der fachlichen Eignung mit Nummer der ausstellenden Industrie- und Handelskammer,
  • Führungszeugnis für den Antragsteller sowie für alle Geschäftsführer einer juristischen Person,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller sowie für alle Geschäftsführer einer juristischen Person und für die juristische Person selber,
  • Bescheinigung in Steuersachen des für den Unternehmenssitz zuständigen Finanzamtes,
  • Bescheinigung des Stadt-/Gemeindesteueramtes des Betriebssitzes über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen und Steuern gegenüber der Stadt bzw. Gemeinde,
  • Bescheinigung der Krankenkasse des Unternehmers für seine Person und die Beschäftigten des Unternehmens,
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft über die Anmeldung des Unternehmens und die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge.