BIS: Suche und Detail

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. §35a SGB VIII

Beschreibung

Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige (bis in der Regel 21 Jahre/ oder in Ausnahme Fällen bis zum Ende des 26. Lebensjahres) mit einer Diagnose, wie z.B. Autismus, ADHS/ADS, Dyskalkulie (Matheschwäche), LRS (Lese-Rechtschreibschwäche), Despressionen, Bindungsstörungen oder andere psychischen Erkrankungen sind oft nicht in der Lage ihr Leben so zu gestalten, wie Kinder ohne diese Einschränkung. Das bedeutet diese Kinder, Jugendliche und junge Volljährige haben eine Teilhabebeeinträchtigung haben.

Hier kann das örtliche Jugendamt die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährige unterstützen.

Es gibt spezielle Hilfen, die Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII genannt werden.

Um die Kinder in der Schule, in der Familie und/oder im Alltag zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer  oder melden Sie sich bei dem zuständigen Sachbearbeiter.

Diese finden Sie in der rechten Navigation oder unter den folgenden Komunen:

Bergneustadt, Nümbrecht und Waldbröl

Engelskirchen, Hückeswagen und Lindlar

Marienheide, Morsbach und Reichshof

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen