Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr

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Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs.

Die vorgenannte Verordnung gilt für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr auf den im Gebiet der Gemeinschaft zurückgelegten Wegstrecken. Die Gemeinschaftslizenz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und im EU-Ausland.

Der gewerbliche Güterkraftverkehr mit einer Gemeinschaftslizenzen ist erlaubnispflichtig!

Eine Gemeinschaftslizenz wird einem Unternehmer nach der Verordnung (EG) 1072/2009 für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erteilt.

Die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz kann nur erfolgen, wenn die nach Artikel 3 der Verordnung (EG) 1071/2009 genannten Punkte erfüllt sind.

Die Punkte sind erfüllt, wenn

  • das Unternehmen über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat verfügt,
  • zuverlässig ist,
  • eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit besitzt und
  • die geforderte fachliche Eignung besitzt.
  • Formantrag,
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • Nachweis der fachlichen Eignung mit Nummer der ausgestellten Industrie- und Handelskammer,
  • Führungszeugnis für den Antragsteller sowie für alle Geschäftsführer einer juristischen Person und für die juristische Person selber,
  • Bescheinigung in Steuersachen des für den Unternehmenssitz zuständigen Finanzamtes,
  • Bescheinigung des Gemeindesteueramtes des Betriebssitzes über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen und Steuern gegenüber der Stadt bzw. Gemeinde,
  • Bescheinigung der Krankenkasse des Unternehmers für seine Person und die Beschäftigten des Unternehmens,
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft über die Anmeldung des Unternehmens und die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge.