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Bewachungsgewerbe - Meldung / Freigabe von Wachpersonen
Beschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen erst als Wachpersonen beschäftigt werden, wenn diese zuvor von der zuständigen Behörde überprüft und freigegeben wurden.
Neue Wachpersonen sind nur noch über das BEWACHERREGISTER zu melden!
- Kopie vom gültigen Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder Nationalpass und Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
- Qualifikationsnachweis einer IHK (Unterrichtung oder Sachkunde) oder anderer anerkannter Nachweis (§ 8 Bewachungsverordnung - BewachV)
- ggf. Angabe über alle Wohnsitze der letzten 5 Jahre
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Alle Bewachungsunternehmen müssen sich zunächst im Bewacherregister erfassen, um Wachpersonen melden zu können.
Neue Mitarbeiter, die als Wachpersonen tätig werden sollen, müssen VOR Arbeitsbeginn überprüft und über das Bewacherregister freigegeben werden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem rechts angegebenen Link (Bewacherregister)
oder bei der zuständigen Kontaktperson.
Die Prüfung der Zulassung von Wachpersonal ist gebührenpflichtig (zurzeit 60 - 500 Euro, je nach Aufwand).
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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