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Vergabenachprüfungsstelle im Baubereich (VOB)

Beschreibung

Überprüfung von Vergabeentscheidungen nach VOB

Die Kommunalaufsicht ist in ihrer Funktion als allgemeine Rechtsaufsicht auch für die Überprüfung von Vergabeentscheidungen nach VOB der kreisangehörigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen oder deren Zweckverbände (Vergabebeschwerden) zuständig. Sie können sich deshalb an die Kommunalaufsicht wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Vergabevorgang von einer kreisangehörigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder deren Zweckverband nicht rechtmäßig bearbeitet worden ist. Bitte beachten Sie aber, dass die Kommunalaufsicht nur für Verfahren zuständig ist, deren Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes für formelle Vergabeverfahren nach EU-Recht liegt.
Bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte wenden Sie sich bitte an die in den Ausschreibungsunterlagen angegebene Stelle (Vergabekammer).

Hinweis:
Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche kann nicht durch das Überprüfungsverfahren ersetzt werden.

Die Kontaktaufnahme kann schriftlich sowie telefonisch oder persönlich während der angegebenen Öffnungszeiten erfolgen.

Für eine Kontaktaufnahme per E-Mail wird grundsätzlich empfohlen, folgende E-Mail-Adresse zu verwenden:
kommunalaufsicht@obk.de

Es entstehen keine Kosten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen