Prostitutionstätigkeit Gesundheitliche Beratung

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Dienstleistungsinformationen

Prostitutionstätigkeit Gesundheitliche Beratung

Nähere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie im Internet unter

Gesundheitliche Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz (siehe rechts).

Nach der Gesundheitlichen Beratung ist eine Terminvereinbarung mit dem Kreisordnungsamt erforderlich. Dort erhalten Sie Ihre Anmeldebescheinigung und können diese verlängern.

Zuständige Einrichtung